Mit welchen Nebenerwerbskosten muss beim Immobilienkauf gerechnet werden?

Beim Kauf einer Immobilie müssen Sie mit folgenden Nebenerwerbskosten rechnen: Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchgebühren, Maklergebühren und evtl. Bankgebühren.

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  • Grunderwerbssteuer Jeder Grundstücks- oder Immobilienkauf in Deutschland wird mit einer Grunderwerbssteuer besteuert. Die Höhe variiert dabei zwischen den Bundesländern. (gerechnet auf den Kaufpreis abzüglich der u.U. beweglichen Güter, wie z.B. dem Wert des Inventars).

  • Notar- und Grundbuchgebühren Für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch entstehen Notargebühren. Diese betragen etwa 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises (degressiv mit steigender Kaufpreishöhe). Neben der Erstellung des Kaufvertrages verfolgt der Notar auch die korrekte Abwicklung.

  • Maklergebühren Für die Beratungsleistung und die Vermittlungstätigkeit erhebt der Immobilienmakler eine ortsübliche Maklergebühr von z.Zt. 3,5 Prozent zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer aus dem Kaufpreis. Zu den Leistungen gehören die Durchführung von Einzelbesichtigungen, Übernahme div. Formalitäten, Bonitätsprüfung von Kaufinteressenten, Abstimmung des Kaufvertrags, umfassender Service rund um den Notartermin mit persönlicher Begleitung; sowie die Betreuung auch über den Verkaufsabschluss hinaus.

  • Bankgebühren Ist für den Erwerb einer Immobilie eine Finanzierung notwendig, fallen u.U. Kosten zum Beispiel für eine Bearbeitungsgebühr an. Finanzierung, Kaufen, Kaufvertrag